Voraussetzungen:
siehe www.degpt.de
zusätzliche Anforderungen:
(Originaltext DeGPT/FV-TP)
“bei Einfachabschluss:
• Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine Projektvorstellung und eine anonymisierte Fallvorstellung (beides jeweils mündlich und schriftlich).
• Die schriftliche Dokumentation der Fallvorstellungen und Projekte ist entlang eines von den Instituten vorgegebenen Schemas vorzunehmen.
• Die Fallvorstellung und das Projekt der KandidatInnen sind durch ein Originaldokument zu belegen (z. B. Video- oder Tonbandaufnahme, Zeichnungen, Tagebuchnotizen o. Ä. der KlientInnen).
Bei Doppelabschluss
• Identisch mit Einfachabschluss, aber: Als Voraussetzung für die Zertifizierung kann in diesem Fall das Projekt für den zweiten Schwerpunkt entfallen. Es muss jedoch eine umfangreiche Falldarstellung angefertigt werden, die dem Setting des zusätzlichen Weiterbildungsschwerpunktes entspricht (ebenfalls schriftlich und mündlich entlang eines Schemas und durch Originaldokumente belegt).
Regelung zu Zertifikat
Hinsichtlich des Zertifikates, das TeilnehmerInnen am Ende der Weiterbildung erhalten, gelten folgende Regelungen:
1) TeilnehmerInnen, die einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB), erhalten ein Zertifikat, in dem dieser Schwerpunkt ausgewiesen ist, also entweder:
Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung, Schwerpunkt Traumapädagogik (DeGPT/FVTP) oder
Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung, Schwerpunkt Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP).
Es ist die weiter oben genannte Prüfungsleistung für einen Einzelabschluss zu erbringen.
2) Bei TeilnehmerInnen, die zunächst einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB) und die danach den zweiten Einzelabschluss im anderen Schwerpunkt anstreben, wird die Urkunde des Einzelabschlusses gegen die des Doppelabschlusses ausgetauscht (beide Schwerpunkte sind in einer Abschlussurkunde dokumentiert). Für den Zertifikatserwerb ist die weiter oben genannte, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss zu erbringen.
3) TeilnehmerInnen, die zunächst einen Einzelabschluss erwerben (im Schwerpunkt TP oder TZFB), danach den zweiten Einzelabschluss im anderen Schwerpunkt anstreben und die hierzu ausdrücklich zwei getrennte Zertifikate wünschen (also kein Zertifikat, das beide Abschlüsse gemeinsam ausweist), müssen in jedem der beiden Schwerpunkte die volle Prüfungsleistung erbringen, d. h. die weiter oben beschriebene, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss gilt in diesem Falle nicht.
4) T eilnehmerInnen, die ein sog. integriertes Curriculum absolvieren, das beide Einzelabschlüsse zugleich beinhaltet (Schwerpunkt TP und Schwerpunkt TZFB), erhalten am Ende der Weiterbildung ein Zertifikat, das diesen Doppelabschluss dokumentiert (beide Schwerpunkte sind in einer Abschlussurkunde niedergelegt). Für den Zertifikatserwerb ist die weiter oben genannte, gesonderte Prüfungsleistung für den Doppelabschluss zu erbringen.”
was Sie dafür belegen müssen:
Basiscurriculum Traumapädagogik/Traumazentrierte Fachberatung und je ein Aufbauseminar Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung; das Online-Basiscurriculum gilt nicht als Grundlage für die Zertifizierung durch DeGPT und FV-TP !!
Die Zertifizierung muss von den Teilnehmer*innen bei institut berlin mit Einsendung der o.a. Arbeiten beantragt werden, die Kosten für Durchsicht und Supervision der Arbeiten betragen 150 €. (Für alle, die ab November 2021 mit der Weiterbildung beginnen sind es bei Antragstellung für verschiedene Zertifikate 200 €.)