top

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Ihrer Anmeldung zu einem unserer Workshops und Fort- und Weiterbildungen in Berlin erklären Sie sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:

§ 1 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgt selbstverantwortlich und setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Für alle Teile der Weiterbildung wird die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit vorausgesetzt; speziell für die praxisbezogenen Weiterbildungsteile ist die Fähigkeit erforderlich, an Übungen mit Selbsterfahrungscharakter teilzunehmen und dabei die eigenen Grenzen zu erkennen und zu wahren. Eine Haftung für etwaige Gesundheitsschäden durch die Seminarleiter oder Veranstalter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und besteht im übrigen nicht.
Lydia Hantke und Hans-Joachim Görges behalten sich die endgültige Entscheidung über die Teilnahmemöglichkeit aus fachlichen Gründen im Einzelfall vor. Dieser Vorbehalt gilt auch im Verlauf der Weiterbildung.

§ 2 Anmeldung
Die Anmeldung wird gültig mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter und der Zahlung des ersten Teilbetrags (Anmeldegebühr).

§ 3 Inhalt der Weiterbildung
Der Inhalt der Weiterbildung entspricht der Ausschreibung, die Teil dieses Vertrages ist.

§ 4 Umfang der Weiterbildung, Termine, Ort der Weiterbildung
Unsere Veranstaltungen finden im Regelfall im Institut Berlin, Hertastr.1, 12051 Berlin als Präsenzseminar laut Anmeldeformular statt. Terminliche und räumliche Änderungen sowie ein Wechsel von Präsenz zu Online-Formaten nach aktuellen und unvorhersehbaren Gegebenheiten wie behördlichen Anordnungen und Erkrankung von Dozent*innen, sowie eine Änderung der Dozent*innen bleiben vorbehalten.

§ 5 Seminargebühren
Die Seminargebühr versteht sich ohne Übernachtung und Mahlzeiten.
Für die Weiterbildung „Grundlagen-Curriculum Ressourcenorientierte Traumapädagogik/Traumazentrierte Fachberatung“ entstehen Gesamtkosten in Höhe von € 2.300,00.
Für das Zertifikat von DeGPT/FvTP entstehen zusätzliche Kosten von 150,00 €.

§ 6 Widerrufsrecht
Die Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss in Textform (per Brief, E-Mail) an die Adresse von institut berlin, Hertastr. 1, 12051 Berlin oder an seminare@institut-berlin.de erfolgen.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die 14-tägige Frist in den Weiterbildungszeitraum fällt und das Weiterbildungsangebot von der Teilnehmer*in wahrgenommen wurde.

§ 7 Rücktritt durch die Teilnehmer*in
Bis zu acht Wochen vor Beginn der Weiterbildung können die Kandidat*innen ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bei Einhaltung der Acht-Wochen-Frist ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € zu zahlen. Bei späterem Vertragsrücktritt wird die Teilnahmebeitrag in voller Höhe fällig. Ausnahme: Es steht eine Person auf der Warteliste zur Verfügung, die zu diesem Termin nachrücken kann; in diesem Fall wird vom Veranstalter nur die angegebene Verwaltungsgebühr (80 EUR) in Rechnung gestellt.

§ 8 Versäumnis/Verhinderung
Ein Anspruch auf die Rückerstattung von Seminargebühren für von der Teilnehmer*in nicht besuchte Seminarteile oder Seminare besteht nicht. Ein versäumter Seminarblock im Basiscurriculum Ressourcenorientierte Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung kann nach Absprache mit der Veranstalterin in einem späteren Seminar kostenlos nachgeholt werden, soweit dies der Veranstalterin organisatorisch möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf einen solchen Nachholtermin besteht jedoch nicht. Möchte die Teilnehmer*in mehrere Seminare nachholen, so fällt ab dem 2. Seminar die gesamte zusätzliche Seminargebühr pro Ausbildungstag an.

§ 9 Kündigung durch die Veranstalterin
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Veranstaltungen, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens vier Wochen vor Beginn) oder bei Ausfall einer Dozent*in, höherer Gewalt oder gleichartigen Gründen, vorbehalten müssen.
In diesem Fall werden die Teilnehmer*innen so schnell wie möglich benachrichtigt und die bereits gezahlten Gebühren werden von institut berlin in vollem Umfang zurückerstattet. Erstattung entstandener Reisekosten und Ähnliches sind ausgeschlossen. Für bereits besuchte Termine im Rahmen mehrstufiger Weiterbildungen wird die Gebühr nicht erstattet. Sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.

§ 10 Ausschluss von laufenden Veranstaltungen
Die jeweiligen verantwortlichen Seminarleiter*innen sind zu jedem Zeitpunkt der laufenden Fort- oder Weiterbildung berechtigt, Teilnehmer*innen von der weiteren Veranstaltung auszuschließen (z. B. wenn deren Verhalten Anzeichen psychischer Überforderung erkennen lässt oder den Arbeitsprozess der Gruppe beeinträchtigt). Ein Ausschluss durch die Veranstalterin wegen Zahlungsverzuges ist ebenfalls möglich.
Bereits gezahlte Gebühren werden im Falle des Ausschlusses in voller Höhe zurück gezahlt. Für bereits besuchte Termine im Rahmen mehrstufiger Weiterbildungen wird die Gebühr nicht erstattet. Sonstige Schadensersatzansprüche gegen die Seminarleiter*innen/die Veranstalterin bestehen nicht.

§ 11 Teilnahmebescheinigungen/Zertifizierung
Am Ende der Weiterbildung erhalten die Teilnehmer*innen eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der vermittelten Lehrinhalte sowie der entrichteten Seminargebühren.
Teilnehmer*innen, die im Rahmen einer mehrteiligen Weiterbildung einen qualifizierten Abschluss in Form eines Abschlusszertifikates anstreben, müssen das gesamte Curriculum durchlaufen und benötigen alle in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung definierten Nachweise (z. B. Projektdokumentationen, Falldokumentationen). Die Weiterbildungsleiter*innen sind berechtigt, bei Nichteignung statt eines Zertifikats für die ganze Weiterbildung eine Teilnahmebestätigung für einzelne Weiterbildungsblöcke zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Zertifizierung besteht nicht.
Das Zertifikat verschafft keine daraus abzuleitenden formalrechtlichen Ansprüche im Sinne der Möglichkeit zur Partizipation an der kassenrechtlichen oder einer anderen Versorgungsstruktur (Kostenträger wie Berufsgenossenschaften, Versicherungen etc.).

§ 12 Schweigepflicht
Die Weiterbildungsteilnehmer*in verpflichtet sich, nicht nur während des Weiterbildungsverhältnisses, sondern auch nach dessen Beendigung über alle ihr im Rahmen der Weiterbildung durch Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen des institut berlin zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten von Klient*innen und Kolleg*innen Stillschweigen zu bewahren. Dies betrifft ebenso einrichtungsbezogene Interna anderer Weiterbildungsteilnehmer*innen, von denen die Weiterbildungsteilnehmer*in im Rahmen der Weiterbildung Kenntnis erhält. Berichte und andere Schriftstücke, die entsprechende personenbezogene Daten enthalten, sind sorgfältig zu verwahren, so dass Dritte keinen Zugang erhalten. Die Weiterbildungsteilnehmer*in ist über Schweigepflicht belehrt worden. Der Weiterbildungsteilnehmer*in ist die Bedeutung des § 203 StGB bekannt.

StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen. (1)
(Originalwortlaut des Gesetzestextes):
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
StGB § 203 (3): Den in Absatz 1 Genannten stehen ihre berufsmäßig tätigen Gehilfen und die Personen gleich, die bei ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind.

§ 13 Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung

§ 14 Sonstiges
Die Teilnahme kann nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Die Teilnehmerunterlagen sowie alle sonstigen Unterrichtsmaterialien (z. B. Arbeitsblätter) sind urheberrechtlich geschützt und nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen nur dann vervielfältigt, an andere Personen weitergegeben und zur eigenen Unterrichtsgestaltung verwendet werden, wenn die Quelle eindeutig benannt ist (z.b. Ausbildungsskript Hantke/Görges, institut berlin, Jahreszahl). Die Konzeption der Fortbildungsreihe ist Eigentum von Lydia Hantke und Hans-Joachim Görges.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.